Rechtsprechung
   BAG, 29.09.1961 - 1 AZR 505/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,1965
BAG, 29.09.1961 - 1 AZR 505/59 (https://dejure.org/1961,1965)
BAG, Entscheidung vom 29.09.1961 - 1 AZR 505/59 (https://dejure.org/1961,1965)
BAG, Entscheidung vom 29. September 1961 - 1 AZR 505/59 (https://dejure.org/1961,1965)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1961,1965) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitnehmerhaftung - Gefahrengeneigte Arbeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1961, 1380
  • DB 1961, 1649
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.03.1960 - 2 AZR 377/58

    Gefahrengeneigt - Kraftfahrertätigkeit

    Auszug aus BAG, 29.09.1961 - 1 AZR 505/59
    3) Das Führen von Kraftfahrzeugen ist nicht stets gefahrgeneigte Arbeit (Bestätigung von 2 AZR 377/58 - Urteil vorn 3. März I960 -).

    Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich u.a- im Urteil vom März i960, 2 AZR 377/58, das bisher nicht veröffentlicht ist, mit der Frage der gefahrgeneigten Arbeit beschäftigt.

  • BAG, 28.05.1960 - 2 AZR 548/59

    Eigenschaden - Gefahrengeneigte Arbeit - Freistellungspflicht - Fahrlässigkeit -

    Auszug aus BAG, 29.09.1961 - 1 AZR 505/59
    Der Zweite Senat hat, ebenso wie der Erste Senat, zwar stets die Ansicht vertreten, daß die Tätigkeit des Kraftfahrers in aller Regel eine schaden- oder gefahrgeneigte Arbeit sei (BAG AP Nr. iS zu §§ 898, 899 RVO; BAG 7.t290 - AP Nr. 8 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 9 zu § oll BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 14 zu § oll BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 16 zu § oll BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG 9, 243; RdA 61, 90) Im vorerwähnten Urteil vom 3- März i960 hat der Zweite Senat jedoch ausgesprochen, daß die Tätigkeit eines Kraftfahrers dann nicht schadengeneigt ist, wenn er bei gutem Wetter auf einer Verkehrs armen, übersichtlichen, durch Schrebergartengelände führenden Nebenstraße mit guter Fahrbahn fährt.,.
  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    (Vgl. dazu Großer Senat BAG 5, 1 = AP Nr. 4 zu §§ 898, 899 RVO [mit zahlreichen Angaben]; BAG 7, 290 ff, = AP Nr. 8 zu § 6 VI BGB Haftung des Arbeitnehmers; AP Nr. 14 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers; BAG v. 29. September 1961 1 AZR 505/59 - Betrieb 1961, 1949; BGHZ 16, 111 [BGH 10.01.1955 - III ZR 153/53]; 27, 62; BGH NJW 1961, 2156; AP Nr. 25 zu §§ 898, 899 RVO).
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 414/65

    Kraftfahrer - Zurücksetzen des Fahrzeugs - Bedienen eines Einweisers - Gefährdung

    Laß in Fällen vorliegender Art für den Rückwärtsfahrenden eine solche Verpflichtung besteht., wird von der Rechtslehre übereinstimmend angenommen (Müller, Straßenverkehrsrecht, 21» Aufl», § 1 StVO Anm» B II a 4; Flöge1-Hartung, Straßenverkehrsrecht, 14» Aufl», § 1 StVO Anm» 13; Geigcl, Haftpflichtprozeß, 12» Aufl», S" 487 Randnummer 28)» Lieser Ansicht hat sich der erkennende Senat mehrfach angeschlossen» Im Urteil AP Nr. 26 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers hat er gefordert, daß derjenige, der zurücksetzt, ohne den Raum hinter dem Fahrzeug einsehen zu können, einen Einweiser anstellen muß.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht